Schlechter Mobilfunkempfang soll endlich der Vergangenheit angehören. Daran arbeitet die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, kurz MIG, bis heute. Anfangs erkundete sie Standorte, plante und verteilte Fördergeld – überall dort, wo die Netzbetreiber „weiße Flecken“ und Funklöcher nicht selbst beseitigten. Ein Blick zurück.
In Deutschland entstehen jeden Tag rund zehn neue Mobilfunkstandorte. Doch dieses Wachstum ist nicht schnell genug, um die Nachfrage zu decken. Auch wenn die Netzbetreiber das Mobilfunknetz in Deutschland mit Hochdruck ausbauen, benötigen sie Hilfe, um auch kleine Dörfer und Ortsteile, abgelegene Baggerseen oder weitläufige Wanderwege zu versorgen. Diese Hilfestellung übernimmt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG). Sie ist ein öffentliches Unternehmen, das 2020 gegründet wurde, um bei der Schließung der Versorgungslücken im Mobilfunk zu unterstützen.
Die MIG hat das bis Ende 2024 laufende Mobilfunkförderprogramm des Bundes realisiert. Dabei war sie beim Planen neuer Funkmasten mit mindestens 4G beteiligt - überall dort, wo noch kein Netzbetreiber eine mobile und breitbandige Datenübertragung anbietet. Man spricht hier von „weißen Flecken“. Für die „grauen Flecken“, in denen einzelne, aber nicht alle Mobilfunknetze funktionieren, ist die MIG nicht zuständig. Hier müssen sich die Netzbetreiber selbst um eine bessere Versorgung kümmern.
Bis Ende 2024 bewilligte die MIG Förderungen für neue Mobilfunkstandorte. Anschließend hat sie die Erkenntnisse aus ihrer Arbeit den Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung gestellt und damit den eigenwirtschaftlichen Ausbau erleichtert. Als Unternehmen des Bundes unterstützt und begleitet die MIG auch weiterhin den Mobilfunkausbau in Deutschland.
Mitarbeitende der MIG haben sich systematisch die Mobilfunksituation in Deutschland angeschaut. Mithilfe von Daten der Netzbetreiber fanden sie mehrere tausend weiße Flecken und Funklöcher, also Orte, an denen nur das 2G-Netz zur Verfügung stand oder überhaupt kein Handyempfang möglich war. Benachbarte Gebiete mit weißen Flecken und Funklöchern fasste die MIG teilweise zusammen. Diese haben die Fachleute nach bestimmten Kriterien wie Bevölkerungsdichte oder landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung sortiert und priorisiert.
Die MIG stimmte diese Gebiete auch mit den Bundesländern ab. So fanden Bund und Länder gemeinsam jene Gebiete, die dringend vom Bund geförderte Mobilfunkstandorte benötigten. Auch die Bundesländer förderten zum Teil den Ausbau des Mobilfunks mit eigenen Landesprogrammen, mit denen die MIG nicht konkurrieren durfte. Deshalb fand mit den Landesregierungen eine vertiefte Abstimmung statt, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Schritt für Schritt veröffentlichte die MIG auf ihrer Website Gebiete, in denen ein neuer Funkmast entstehen sollte. Sie informierte die Netzbetreiber und die potenziellen Standortbetreiber, dass sie ein sogenanntes Markterkundungsverfahren begann. Diese hatten acht Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob sie innerhalb der folgenden drei Jahre hier selbst einen Mobilfunkmast bauen wollten. Lautete ihre Antwort Ja, war das Gebiet nicht förderfähig und die MIG beendete an dieser Stelle ihre Arbeit. War kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Betreiber vorgesehen, ging die Arbeit der MIG erst richtig los. Das war der Fall in Musterhausen, ein fiktiver Ort, der hier als Beispiel dienen soll.
Jetzt startete die Standortvorbereitung. Expertinnen und Experten der MIG nahmen den weißen Fleck von Musterhausen unter die Lupe. Mithilfe von Software ermittelten sie Suchkreise. Innerhalb dieser musste ein Grundstück für einen künftigen Mobilfunkstandort gefunden werden. Die Fachleute mussten hierbei die Hügel und Senken von Musterhausen beachten sowie Gebäude und Wälder, die womöglich den Empfang beeinträchtigten, und planten, wie hoch der Funkmast sein musste, um den weißen Fleck auszuleuchten.
Nun begann die Arbeit vor Ort. Mitarbeitende der MIG kontaktierten die Kommune Musterhausen und baten sie um die Angabe geeigneter Grundstücke. Für Musterhausen war es attraktiv, einige Quadratmeter für den Bau eines Funkmasts zu vermieten. Die Kommune wünschte sich schon lange eine bessere Mobilfunkversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Auch für Privatleute oder Unternehmen war die Vermietung von Flächen für Funkmasten als zusätzliche Einnahmequelle attraktiv. Auf dem YouTube-Kanal der MIG erhielten Sie Einblicke in den Verlauf der Standortsuche an verschiedenen Orten.
In Musterhausen entschied sich eine Landwirtin, einen Teil ihrer Wiese für den Bau eines Funkturms zu vermieten. Analysen ergaben, dass ein Stromanschluss ganz in der Nähe war und eine Glasfaserleitung verlegt werden könnte. So erhielt der Mast eine schnelle Datenanbindung für 4G- und 5G-Mobilfunk. Die MIG schloss Vorverträge, um den Standort für den geförderten Mobilfunkausbau zu sichern. Außerdem sprach sie die Mobilfunknetzbetreiber an.
Das Grundstück stand nun zur Verfügung. Die MIG klärte zudem, welche Mobilfunkunternehmen den geförderten Mast mit ihren Antennen ausrüsten. Außerdem war absehbar, dass ein Mobilfunkmast an diesem Standort genehmigungsfähig war. Jetzt veröffentlichte die MIG auf ihrer Homepage einen Förderaufruf zu diesem Vorhaben. Potenzielle Betreiber des Funkturms konnten sich bewerben. In der Regel sind die Netzbetreiber heute nicht mehr Funkturmbesitzer. Tochterunternehmen oder komplett eigenständige Firmen, so genannte Tower Companies, kümmern sich darum.
Die MIG förderte bis zu 99 Prozent der entstehenden Ausgaben. So wurde der Bau eines Funkmasts auch im dünn besiedelten Musterhausen attraktiv. Eine Übersicht der bewilligten Projekte veröffentlichte die MIG auf ihrer Website.
Wer bei der Ausschreibung erfolgreich war, sollte den Standort innerhalb von zwölf Monaten fertig bauen. Nach Ablauf des Förderzeitraums von sieben Jahren müssen die Funkturmbetreiber die entstehenden Kosten selbst erwirtschaften. Der Mast von Musterhausen ist dann in ihrer Verantwortung. Während der Bauphase steht die MIG bis heute bereit, um etwa zwischen Kommune, Land, Bevölkerung und Unternehmen zu vermitteln.
Ist das alles geschafft, soll nicht nur Musterhausen, sondern ganz Deutschland weitgehend frei von weißen Flecken und Funklöchern sein. Denn neben den staatlich geförderten Standorten entstehen weiterhin jene, die Funkturmbetreiber eigenwirtschaftlich planen und bauen. Außerdem modernisieren die Netzbetreiber laufend die schon bestehenden Funkmasten und Dachstandorte.
Grundlage für die Arbeit der MIG bildet die 2019 beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Schon damals war klar, dass „weiße Flecken“ bleiben, wenn die Netzbetreiber Ende 2024 alle Versorgungsauflagen erfüllt haben. Deshalb stellte der Bund frühzeitig 1,1 Milliarden Euro für den staatlich geförderten Ausbau von Mobilfunkstandorten zur Verfügung. Heute werden 99,90 Prozent der deutschen Haushalte und rund 98 Prozent der Bundesfläche von mindestens einem Netzbetreiber mit 4G/LTE versorgt. Rund 95 Prozent der Fläche Deutschlands sind mit einem 5G-Netz abgedeckt (Stand: Oktober 2025).